Sicherheit, die nachweislich funktioniert.
Unabhängige Prüfung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung und elektrischen Starkstromanlagen – gewissenhaft, unparteiisch und nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Das Bauordnungsrecht fordert, dass sicherheitstechnische Anlagen bei Errichtung, Änderung und wiederkehrend geprüft werden.
Das grundlegende Schutzziel: bauliche Anlagen so zu errichten und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Ob Brandmeldeanlage, Sprachalarmanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung oder elektrische Starkstromanlage – wir nehmen diese bauaufsichtlichen Prüfaufgaben aufgrund der Landesbauordnungen und der Sonderbauvorschriften wahr.
Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen
In der Elektrotechnik direkt durch unser Büro – in Kooperation mit Partnerfirmen nahezu sämtliche Prüfdienstleistungen der Gebäudetechnik aus Lüftungstechnik, Fördertechnik und Explosionsschutz.
Brandmeldeanlagen
Brandfrüherkennung, Alarmierung und Brandfallsteuerungen – geprüft nach Sonderbauverordnung.
Mehr erfahrenSprachalarmanlagen
Elektroakustische Notfallwarnsysteme (SAA/ENS/ELA) für die schnelle Räumung.
Mehr erfahrenSicherheitsbeleuchtung
Rettungswege sicher erkennbar – auch bei Stromausfall, nach DIN EN 1838.
Mehr erfahrenSicherheitsstromversorgung
Batterie- und Netzersatzanlagen für sicherheitstechnische Verbraucher.
Mehr erfahrenElektrische Anlagen
Baurechtliche Prüfung, DGUV V3 und VdS 3602 – elektrische Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel.
Mehr erfahrenVdS 3602
Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 für die Feuerversicherung.
Mehr erfahrenBlitzschutz
Äußerer Blitzschutz nach DIN EN 62305-3 – Fangeinrichtungen, Ableiter, Trennungsabstände.
Mehr erfahrenRufanlagen
Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Justizvollzugsanstalten gemäß DIN VDE 0834.
Mehr erfahrenTürverriegelungen
Elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen nach der Richtlinie EltVTR.
Mehr erfahrenSo läuft eine Prüfung ab
Anfrage & Unterlagen
Sie schildern Objekt und Anlage. Wir klären, ob und welche Prüfung baurechtlich gefordert ist, und welche Unterlagen wir benötigen – bequem über das Kundenportal.
Termin vor Ort
Wir prüfen die Anlage unparteiisch und gewissenhaft nach den geltenden Prüfgrundlagen – auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Errichter- oder Wartungsfirma.
Prüfbericht
Sie erhalten den Prüfbericht mit allen Feststellungen als Nachweis gegenüber der Bauaufsicht.
Wiederkehrende Prüfung
Wir erinnern Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung, damit der Nachweis lückenlos bleibt.
Objekte, für die wir Verantwortung übernehmen
Über 800 baurechtliche Prüfungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg – ein Auszug geprüfter Gebäudetypen.
Unsicher, ob Ihre Anlage geprüft werden muss?
Zögern Sie nicht – wir beraten Sie gern, ob es sich bei Ihrer Anlage um eine baurechtlich geforderte Anlage handelt und welche Fristen gelten.