Baurechtliche Prüfung von Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen sind dem anlagentechnischen Brandschutz zuzuordnen.

Kernaufgaben von Brandmeldeanlagen sind die Brandfrüherkennung und die Alarmierung von Personen und der Hilfe leistenden Stelle (Feuerwehr).

Des Weiteren können Brandmeldeanlage über sogenannte Brandfallsteuerungen verfügen, die im Brandfall z.B. den Aufzug evakuieren oder Entrauchungsventilatoren ansteuern und vieles mehr.

Aufgrund dieser wichtigen Rolle und der vielschichtigen Funktionalitäten einer Brandmeldeanlage, fordern die Sonderbauverordnungen und Sonderbaurichtlinien der Länder den Einbau und die regelmäßige Prüfung durch anerkannte Prüfsachverständige*.

Hier eine Reihe von Beispielen, wann eine Brandmeldeanlage durch einen baurechtlich anerkannten Prüfsachverständen zu prüfen ist:

Bauwerk die z.B. einen oder mehreren der folgenden Sonderbautatbestände erfüllen:

    • Verkaufsstätten*
    • Versammlungsstätten*
    • Hochhäuser *
    • Garagen insbesondere geschlossene Großgaragen*
    • Beherbergungsstätten ab einer Anzahl von Betten >60*

*entscheidend ist das regional anzuwendende Landesrecht.

Sie sind Betreiber oder Bauherr eines Sonderbaus und planen einen Neubau, Umbau oder eine Sanierung, oder sind sich unsicher, ob Ihre Brandmeldeanlage einer Prüfung bedarf, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an das Jan Hotz Ingenieur- und Prüfsachverständigenbüro, wir beraten Sie gerne.