Baurechtliche Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung

Die Notbeleuchtung bzw. Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung wirksam wird oder bleibt.

Sie gliedert sich in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung.

Eine Sicherheitsbeleuchtung (SIBEL) ist die Beleuchtung, die sich einschaltet sobald die künstliche Beleuchtung bei einem Ausfall der Stromversorgung nicht mehr funktioniert. Nach der DIN EN 1838 ist eine SIBEL erforderlich, damit Menschen Ihren momentanen Standort und das Gebäude in dem sie sich befinden ohne Panik und sicher verlassen können.

Erkennbar ist eine Sicherheitsbeleuchtung durch Ihre Piktogramme, die den Rettungsweg kennzeichnen oder durch eine Kennzeichnung an der Leuchte selbst.

Ziele einer Sicherheitsbeleuchtung sind:

    • Gewährleistung eines gefahrlosen Verlassens des Gebäudes bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung
    • Gefahrloses Auffinden von Rettungswegen
    • Helfen Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen zu finden
    • Sicheres Beenden von nötigen Tätigkeiten an einem Arbeitplatz
    • Vermeidung von Panik

 Was ist eine SIBE

Hier eine Reihe von Beispielen, wann eine Sicherheitsbeleuchtung durch einen baurechtlich anerkannten Prüfsachverständen zu prüfen ist:

    • Verkaufsstätten
    • Versammlungsstätten
    • Hochhäuser
    • Geschlossene Großgaragen
    • Schulen gemäß SchulBauR*

Sie sind sich unsicher, ob es sich bei Ihrer Brandmeldeanlage um eine baurechtlich geforderte Alarmierungsanlage handelt,

zögern Sie nicht und lassen Sie sich von uns beraten.

*je nach Bundesland