Baurechtliche Prüfung von Sprachalarmanlagen

ELA – Sprachalarmanlage, Elektroakustische Notfallwarnsystem.

Aufgrund der Tatsache, dass Menschen auf Sprachdurchsagen wesentlich schneller reagieren, als auf reine Alarmierungssignale,

Hier eine Reihe von Beispielen, wann eine Sprachalarmanlage durch einen baurechtlich anerkannten Prüfsachverständen zu prüfen ist:

    • Verkaufsstätten
    • Versammlungsstätten
    • Hochhäuser
    • Geschlossene Großgaragen
    • Schulen gemäß SchulBauR*

Sie sind sich unsicher, ob es sich bei Ihrer Brandmeldeanlage um eine baurechtlich geforderte Alarmierungsanlage handelt,

zögern Sie nicht und lassen Sie sich von uns beraten.

*je nach Bundesland