Baurechtliche Prüfungen BMA / SSV / ELT

Bauordnungsrecht ist Ländersache und über die jeweils gültige Bauordnung der Bundesländer geregelt. Zusätzlich gibt weiterführende Regelungen zum Beispiel bei geregelten Sonderbauten wie zum Beispiel für Garagen, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten.

Das grundlegende Schutzziel des Bauordnungsrechts ist die Forderung, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Daraus ergibt sich das in Gebäude zum Zeitpunkt der Errichtung, bei Änderungen und auch in wiederkehrenden Zeiträumen der Stand der technischen Anlagen überprüfen werden muss, um dieses Schutzziel zu gewährleisten.

Ob Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgungen oder elektrische Starkstromanlagen, das Ingenieur- und Prüfsachverständigenbüro Jan Hotz nimmt diese bauaufsichtlichen Prüfaufgaben aufgrund der MBO oder von Vorschriften aufgrund der MBO unparteiisch, gewissenhaft und gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorschriften in verschiedenen Fachbereichen war.